WEG- Verwaltung
Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und dem individuell mit der Gemeinschaft abgeschlossenen Verwaltervertrag.
Folgende Grundsätze und Aufgaben bestimmen unser Handeln bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage:
Für weitere Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail.