WEG- Verwaltung

Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und dem individuell mit der Gemeinschaft abgeschlossenen Verwaltervertrag.

Folgende Grundsätze und Aufgaben bestimmen unser Handeln bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage:

  • Enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungsbeiräten, sowie Teilnahme an Beiratsbesprechungen und Objektbegehungen
  • Persönlicher Kontakt mit Eigentümern bei anstehenden Problemen ohne langen Schriftverkehr
  • Bei Bedarf eine Hausordnung zu erstellen, mit dem Beirat abzustimmen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, sowie Fertigung und Versand der Niederschriften an alle Eigentümer
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans und Erstellen der jährlichen Abrechnung und Rechnungslegung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, sowie Lasten- und Kostenbeiträge anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen sowie die Verfolgung von Zahlungsrückständen
  • Zeitnahe Erledigung aller Aufträge und Beschlüsse von Wohnungseigentümer-Versammlungen
  • Bei Feststellung von Mängeln oder Mißständen schnellstmögliche Einleitung von Maßnahmen
  • Durchführung von baulichen Maßnahmen, Instandsetzung und Instandhaltung einschließlich Beauftragung und Kontrolle und Abwicklung von Schäden sowie Meldung an die Versicherung
  • Die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat gerichtlich oder aussergerichtich in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, sowie Ansprüche gerichtlich und aussergerichtlich geltend zu machen

Für weitere Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail.